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Willkommen beim Schrebergartenverein "Am Forst" e.V.

Der Schrebergartenverein „Am Forst“ e.V. ist einer der ältesten und größten Kleingartenvereine in Jena und Umgebung. Das Gelände des Schrebergartenvereins erstreckt sich südlich des Schweizerhöhenweges bis zur Friedrich-Schelling-Straße und oberhalb des Gartenvereins „Schweizerhöhe“ bis fast zur Waldgrenze unterhalb des Bismarckturms. Gründungsjahr unseres Schrebergartenvereins war 1905 und er umfasst 186 Gärten und ca. 290 Mitglieder.

Neues & Termine

Ein Pädoyer gegen Koniferen im Kleingarten

Ein Pädoyer gegen Koniferen im Kleingarten

22. November 2025

Thujen, sind eine Pflanzengattung in der Familie der Zypressengewächse. Sie werden auch Koniferen oder Lebensbäume genannt. Sie sind neben den Eigenheimbesitzern auch bei so manchen Kleingärnter beliebt. Bei der Auswahl im Gartencenter oder manchmal auch Baumarkt oder Gartenbaubetrieb sind die Pflanzen klein und ansehnlich und keiner denkt daran, dass sie schon in wenigen Jahren an Umfang und Höhe so zunehmen, das sie zum Problem werden.


Trotz Pflanzverbot in Kleingärten sehen wir, dass es reichlich Thujen-Hecken oder Sichtschutzpflanzungen in unserer Anlage gibt.


Die Eigenschaften, wie immergrün, luftfilternd, sauerstofferzeugend sowie lärmdämmend, guter Sicht- und Windschutz wird nicht in Abrede gestellt.


Ein paar Fakten zu den Koniferen:

  • Die Koniferen sind meistens grün und dicht, aber der Natur weitgehend abträglich.

  • Wuchshöhe je nach Schnitt 6 m.

  • Die Koniferen werden über 3 m hoch und sind deshalb im Kleingarten verboten.

  • Für Vögel ist ein Eindringen in die Hecke z.B. zum Nisten fast unmöglich.

  • Heimischen Vögeln und Insekten bieten sie keine Nahrung.

  • Durch die dichte Außenschicht dringt kein nennenswerter Niederschlag in den Wurzelbereich. Folge: Trockenschäden.

  • Es muss viel gewässert werden, damit die Hecke ansehnlich bleibt und lebt.

  • Regenwürmer oder laubzersetzende Lebensformen und die davon lebenden Vögel und Igel fehlen hier.

  • Starker Rückschnitt bei Koniferen hinterlässt braune unansehnliche Stellen.

  • Folge: Die Hecken werden immer breiter und höher und behindern. Sie wachsen über die Grenzen.

  • Koniferen sind Zwischenwirte für den Birnengitterrost und bedrohen unsere Birnbäume in den Gärten.

  • Koniferen machen das Stadtbild und unsere Gartenanlage eintönig und veringern die biologische Vielfalt.

  • Beim Pächterwechsel im Kleingarten werden Thujen als Rodung gegengerechnet und führen zu einem verminderten Wert des Gartens.


Wir Kleingärtner wollen uns nicht einigeln und haben, bei Eintritt in den Gartenverein, die Gartenordnung anerkannt. Deshalb sollten wir uns den heimischen Laubhecken und Büschen mit Blüten und Früchten zuwenden, die Futter, Unterschlupf und Nistplätze für verschiedene Insekten-, Tier- und Vogelarten bieten.

Hinweis zur Nutzung von Feuerstätten in Gartenlauben

Hinweis zur Nutzung von Feuerstätten in Gartenlauben

22. November 2025

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

der Regionalverband der Kleingärtner Jena-Saale-Holzland-Kreis e.V. weist alle Pächterinnen und Pächter darauf hin, dass das Installieren von Heizeinrichtungen und der Einbau von Schornsteinen nicht gestattet ist.

Nach § 3 des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) sind Lauben nur in einfacher Ausführung in ihrer Einrichtung und Ausstattung zulässig. Unvereinbar ist deshalb die Ausstattung der Laube mit ortsfesten Heizeinrichtungen. Feuerstätten in Gartenlauben sind grundsätzlich nicht erlaubt, sofern kein Bestandschutz besteht.

Der Bestandsschutz gilt ausschließlich für Feuerstätten, die rechtmäßig vor dem 03. Oktober 1990 errichtet und in Betrieb genommen wurden. 

Das bedeutet im Einzelnen:

• Feuerstätten dürfen nur weiter betrieben werden, wenn sie vor dem 03. 10. 1990

rechtmäßig eingebaut wurden und seither unverändert bestehen.

• Jeglicher Austausch oder Ersatz von Öfen, Kaminen oder Schornsteinen führt zum Erlöschen

des Bestandschutzes, da dadurch eine bauliche Veränderung der Feuerstätte erfolgt.

• Der Einbau neuer Feuerstätten oder Schornsteine in Gartenlauben ist nicht gestattet.

• Bestehende, unter Bestandschutz fallende Feuerstätten müssen dengeltenden Sicherheitsund

Brandschutzbestimmungen entsprechen, insbesondere im Hinblick auf Abgasführung,

Brandschutzabstände und Schornsteinfegerabnahmen.

• Kehrbescheinigungen müssen vorhanden sein


Der Regionalverband ist im Rahmen seiner Aufsichtspflicht und in Zusammenarbeit mit den angeschlossenen Kleingartenvereinen verpflichtet, auf die Einhaltung dieser gesetzlichen

Bestimmungen zu achten.

Nicht genehmigte, veränderte oder unsichere Feuerstätten können daher zur Aufforderung zum Rückbau führen.

Wir bitten alle Pächterinnen und Pächter, ihre Gartenlauben entsprechend zu überprüfen und sich bei Fragen oder Unklarheiten zum Bestandsstatus an den jeweiligen Vereinsvorstand oder direkt an den Regionalverband zu wenden.


Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung zur Einhaltung der gesetzlichen und sicherheitstechnischen Vorgaben in unseren Kleingartenanlagen.

Fachberater*in gesucht: Engagement innerhalb unseres Kleingartenvereins!

Fachberater*in gesucht: Engagement innerhalb unseres Kleingartenvereins!

25. Juni 2025

Wir suchen ein engagiertes Vereinsmitglied, das die Rolle des Fachberaters oder Fachberaterin übernimmt. Möchtest Du Deine Expertise und Leidenschaft für Gartenbau mit anderen teilen und unseren Verein bereichern? Dann freuen wir uns auf Dich!


Deine Aufgaben wären:

  • Unterstützung und Beratung unserer Mitglieder bei gärtnerischen Fragen

  • Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen

  • Förderung von umweltfreundlichen und nachhaltigen Gartenpraktiken

  • Mitwirkung an der Planung und Gestaltung gemeinsamer Gartenprojekte

Was Du mitbringen solltest:

  • Begeisterung für die Kleingartenkultur und nachhaltige Gartengestaltung

  • Bereitschaft, Ihr Wissen zu teilen und anderen zu helfen

  • Freude am Umgang mit Menschen und aktives Vereinsleben

  • Kreative Ideen und Eigeninitiative

Wir bieten Dir:

  • Eine Möglichkeit, sich aktiv im Vereinsleben einzubringen

  • Anerkennung und Wertschätzung Deiner Arbeit

  • Zusammenarbeit in einer motivierten Gemeinschaft

  • Teilnahme an für Dich kostenfreien Workshops und Schulungen


Wenn Du Interesse hast, melde Dich bitte über unsere E-Mail-Adresse. Wir freuen uns auf Deine Unterstützung!

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